Projektantrag - Martinshöhe

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Projektantrag

Kommune der Zukunft
Eingestellt am 02.01.2015

Projektskizze zum Projektantrag
Kommune der Zukunft: Martinshöhe - Innen vor Außen in der Praxis einer Ortsgemeinde

Die Ortsgemeinde Martinshöhe steht in den kommenden Jahren vor der Herausforderung, ihre Innenentwicklung zu stärken und gleichzeitig die vorhandenen Infrastrukturangebote zu stabilisieren, um weiterhin ein attraktiver Wohnort für Einheimische und Zuziehende zu bleiben.

Priorität hat für die Ortsgemeinde die Ortsinnenentwicklung, sei es durch die Nutzung von Brachflächen oder die Wiederbelebung von Leerständen. Trotz großen ehrenamtlichen Engagements im gesamten Dorf, können die rechtlichen, praktischen und personenbezogenen Hürden, die bei einer Vielzahl von Immobilien für einen Nachnutzung bestehen, auf Grund der ehrenamtlichen Struktur nicht überwunden werden. Gleiches gilt für die Unterstützung privater und karitativer Einrichtungen, die ihr Infrastrukturangebot aufrecht erhalten wollen.

In Zusammenarbeit mit dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Referat Kommunalentwicklung und der Technischen Universität Kaiserslautern, Herrn Prof. Ziegler sowie mit Unterstützung des lokalen Arbeitskreises "Ortsentwicklung", der Kreisverwaltung, Verbandsgemeindeverwaltung und Herrn Landtagsabgeordneten Daniel Schäffner wurde die Idee eines umfassenden Projektes geschaffen.

Für die Martinshöherinnen und Martinshöher aber sicher auch für viele, die in das Dorf kommen und hierbleiben ist Martinshöhe das Dorf der Zukunft. Allerdings müssen wir hieran intensiv arbeiten mit externer Unterstützung. Mit dem vorliegenden Projektantrag wird das Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur gebeten, den Prozess als Modellvorhaben der Kommunalentwicklung zu fördern.

Das Modellvorhaben der Kommunalentwicklung steht unter dem Titel "Dorf der Zukunft: Martinshöhe - Innen vor Außen in der Praxis einer Ortsgemeinde" gliedert sich in drei eng miteinander verbundene Handlungsfelder, die die Säulen des Gesamtvorhabens bilden.

Säule A:
Beratungsintensive Begleitung der Ortsgemeinde Martinshöhe bei der baulichen Innenentwicklung und der Nutzung von Brachflächen und Leerständen
Hauseigentümer von Leerständen oder untergenutzten Flächen sollen durch die Beratung von Prof. Ziegler Möglichkeiten aufgezeigt bekommen, wie ihre Immobilie sinnvoll genutzt werden könnte. Die Eigentümer sollen auf ihrem Weg zur Nachnutzung oder Verwertung unterstützt und aktiv begleitet werden. Mit eingebunden in die Arbeit wird der Arbeitskreis "Ortsentwicklung". Neben der Einzelfallberatung begleitet Prof. Ziegler auch die Erstellung eines Bebauungsplans im Ortskern, der trotz landwirtschaftlicher Nutzung in der Nachbarschaft, zu einer rechtssicheren und baulich sinnvollen Entwicklung beitragen wird.

Säule B:
Stabilisierung und Ergänzung des örtlichen Infrastrukturangebotes
Private und karitative Träger der Daseinsvorsorge, wie z.B. Einkaufsläden, Pflegedienste, Gaststätten sollen durch die Zusammenfassung verschiedener Landesinitiativen wie z.B. M-Punkt oder Wohnpunkt beraten werden, wie sie trotz tiefgreifender Veränderungsprozesse ihr Angebot so aufstellen können, dass es dauerhaft konkurrenzfähig bleibt und die kommunale Infrastruktur bereichern.

Säule C:
Die vorhandene und gewonnene Attraktivität des Ortes soll offensiv transportiert werden, um die Eigen- und Fremdwahrnehmung von Martinshöhe zu verbessern und für das "Leben auf dem Dorf" zu werben
Eine gelungene Ortsinnenentwicklung und tragfähige Infrastrukturen machen eine Ortsgemeinde für die eigenen Bürgerinnen und Bürger attraktiv zu bleiben oder für Auswärtige zuzuziehen. Diese positiven Fakten müssen durch eine Verbesserung der Selbst- und Fremdwahrnehmung nach innen und außen transportiert werden. Hierzu möchte die Ortsgemeinde mit ihren ehrenamtlich Aktiven aus Kommunalpolitik, Vereinen, Kirchen und Initiativen unter fachlicher Anleitung sich zukünftig besser und transparenter darstellen.

Alle drei Handlungsfelder (Säulen) werden parallel durchgeführt, so dass es zu einem spürbaren Aufbruch in Martinshöhe kommt. Die externe Beratung und Begleitung ist für einen Zeitraum vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2016 vorgesehen.

Die Umsetzung des Modellvorhabens erfolgt in einer Kooperation der Ortsgemeinde Martinshöhe mit der Technischen Universität Kaiserslautern und dem Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur, Referat Kommunalentwicklung. An der Technischen Universität werden die erforderlichen Personal- und Arbeitskapazitäten geschaffen. Die Technische Universität ist daher auch der offizielle Zuwendungsempfänger einer Projektförderung. Die Ortsgemeinde leistet einen Eigenanteil von 10%, der zur Hälfte aus Eigenleistung erbracht werden kann.

Als Modellvorhaben der Kommunalentwicklung ist es das Ziel durch größtmögliche Transparenz die Ideen und Ergebnisse des Projektes in die Öffentlichkeit zu tragen. Es sind hierfür folgende Maßnahmen geplant:
  • Projektbegleitung durch den SWR und die lokale Presse zu organisieren
  • Projektseite auf der Homepage der Ortsgemeinde
  • Regelmäßige Information der Bevölkerung im Amtsblatt (Beilage), Projektzeitung mit Storytelling über die Entwicklung im Ort
  • Durchführung von zwei Veranstaltungen:
    • "Bergfest" September/Oktober 2015
    • "Erfolge feiern" September/Oktober 2016

Alle drei Säulen des Vorhabens funktionieren nur, wenn die lokalen Akteure und die direkt Betroffenen mitgenommen werden. Hierzu ist es erforderlich z.B. Einwohner, Immobilieneigentürmer etc. zu sensibilisieren und eine eigene Betroffenheit deutlich zu machen. So entsteht Motivation zum handeln. Dieser Prozess ist langwierig und schwierig und erfordert einen intensiven Personaleinsatz. Ortsgemeinde und der Arbeitskreis "Ortsentwicklung" unterstützen diese Bemühungen nach Kräften. Der Personaleinsatz der Technischen Universität dient der weitergehenden Beratung und Begleitung von Immobilieneigentümern und -interessenten, der Moderation von Konflikten in bauplanungs- und bauordnungsrechtlicher Sicht sowie zwischen Eigentümern, Nachbarn etc. sowie der Prozesssteuerung insgesamt. Seitens der Technischen Universität werden die lokalen Akteure weitergebildet z.B. durch Seminare, Exkursionen etc. und die Öffentlichkeit informiert z.B. durch Ausstellungen. Zum Ende der Projektlaufzeit wird eine Evaluierung durchgeführt, die ein besonderes Augenmerk auf die Übertragung auf andere Dörfer hat.


Säule A:
Beratungsintensive Begleitung der Ortsgemeinde Martins-höhe bei der baulichen Innenentwicklung und der Nutzung von Brachflächen und Leerständen

1. Allgemein
Raumplanung fordert Innenentwicklung
Die Raumplanung postuliert bei der Siedlungsentwicklung seit Jahren die Innen- vor der Außenentwicklung (vgl. u.a., BBR, Raumordnungsbericht 2005, S. 53-79). Mit der Verabschiedung des Landesentwicklungsprogramms IV (LEP IV) von Rheinland-Pfalz im Jahr 2008 und jüngsten Gesetzesänderungen im BauGB (u.a. Gesetz zur Stärkung der Innenentwicklung…) wurden die Grundsätze und Ziele einer vorrangigen Innenentwicklung bei der städtebaulichen Entwicklung von Gemeinden fest verankert und deutlich akzentuiert. Insbesondere die demographischen Veränderungen, die durch Abnahme der quantitativen und Verschiebungen bei der strukturellen Nachfrage von Daseinsfunktionen determiniert sind, erfordern einen Paradigmenwechsel bei der strategischen und operativen Gemeindeentwicklung.

Die Hauptauswirkungen dieser demographischen Entwicklungslinie zeigen sich vor allem in zunehmenden Gebäudeleerständen, Unterbelegung von Gebäuden und Wohnungen, dem Brachfallen von großen Gartengrundstücken und der zunehmenden Verschlechterung des Bauzustandes durch Anstieg des Unterhaltungsstaus. Davon besonders betroffen sind vor allem die Ortskernlagen, aber auch ältere Neubaugebiete.

Das Land Rheinland-Pfalz hat in den letzten Jahren durch verschiedene Projekte sich dieser Thematik angenommen und durch formelle und informelle Instrumente unterstützt. So wurde auf der Grundlage des Landesmodellprojektes Raum+ in den regionalen Raumordnungsplänen konkrete Zielvorgaben für die zulässige Wohnbaulandausweisung bis zur Ebene der einzelnen Ortsgemeinde festgelegt (Schwellenwerte). In der Region Westpfalz, die einen hohen Anteil ländlicher Räume besitzt, dürfen die meisten Ortsgemeinden als Ziel der Raumordnung kein neues Bauland mehr ausweisen. Mit vielfältigen Ansätzen verschiedener Institutionen wurde ab 2012 auf das Thema der Leerstandsentwicklung landesweit aufmerksam gemacht und für deren Bewältigung beispielhafte Lösungen aufgezeigt.

Gemeinden bei der baulichen Innenentwicklung überfordert
Bei den Gemeinden, die diese veränderten Aufgaben und Schwerpunkte bei der (baulichen) Ortsentwicklung erkannt und zu einem laufenden Programmpunkt in ihre Agenda aufgenommen haben, bestehen aber nicht unerhebliche Schwierigkeiten und Unsicherheiten. Viele Gemeinden sind in der Frage, wie eine (strikte) bauliche Innenentwicklung inhaltlich und methodisch vorbereitet und umgesetzt werden kann, überfordert bzw. fühlen sich zu stark auf sich allein gestellt. Die zuständigen Verwaltungen können in der Regel mangels ausreichender Fachkompetenz, die Fachabteilungen auf Kreisebene wegen Personalknappheit dieses Defizit nur bedingt kompensieren.

Wie kann bauliche Innentwicklung funktionieren?
Es reicht nicht aus, die Innentwicklung von planerischer und politischer Seite immer nur allgemein zu propagieren und mit theoretischen Ansätzen, u.a. auch zur Über-windung von allgemein bekannten Hemmnissen zu füllen. Die Mobilisierung von baulichen Innenentwicklungsmöglichkeiten erfordert in Anbetracht der gegenwärtigen und sich abzeichnenden Verwertungsproblematik von Immobilien in (ländlichen) Orts(kern)lagen in erster Linie eine stark praxisorientierte Auseinandersetzung.


Von Einzelfällen zur allgemeinen Regeln (Empire führt zu Theorie)
In der Regel verlaufen Planungsprozesse deduktiv, d.h. auf der Grundlage von all-gemein bekannten Regeln und Methoden, werden für den Einzelfall Lösungen auf-gezeigt. Diese allgemeinen, rahmensetzenden Regeln liegen für die bauliche Innenentwicklung nur sehr eingeschränkt vor. Es stellt sich die Frage, wie aus der intensiven Betrachtung eines größtmöglichen Spektrums von professionell untersuchten und aufbereiteten Einzelfällen allgemeine Rückschlüsse und Regeln abgeleitet werden können.

Im Fokus der modellhaften Unterstützung der Gemeinde Martinshöhe bei der bauli-chen Innenentwicklung steht folglich eine umfassende Klärung von allen baulichen Innenpotentialen, d.h. unter welchen Umständen und Rahmenbedingungen bestimmte Arten von baulichen Potentialen einer Entwicklung zugänglich sind oder sich dieser entziehen.

Damit soll auch eine Klarstellung zwischen dem Verhältnis von theoretischen bzw. planerisch-politisch gewünschten Innenentwicklungsmaßnahmen und den tatsachlichen „Schwellen“, die für eine Maßnahmenrealisierung aufgrund vorhandener Determinanten (Eigentümerinteressen, Planungsrecht, Planungsaufwand) zu überwinden sind, vorgenommen werden.

Mit der Sammlung und Typisierung von Einzelfällen soll einerseits geprüft werden, in welchem Umfang sich daraus belastbare allgemeine Regeln ableiten lassen (Qualifizierung - Verallgemeinerungsquote). Anderseits soll dargelegt werden, wie erfolgreich überhaupt dann eine bauliche Innentwicklung in der Praxis sein kann, wenn diese Gemeinde eine bestmögliche fachliche Unterstützung erhält (Quantifizierung – Erfolgsquote).

2. Speziell Martinshöhe
Planungsrelevante Kenndaten von Martinshöhe
Die Gemeinde Martinshöhe zählt aktuell 1.573 EW (31.12.2013) und liegt in der VG Bruchmühlbach-Miesau, die zum LK Kaiserslautern gehört. Vom Jahr 2000 bis zum Jahr 2013 verlor die Gemeinde 264 EW (-14,4 %). In dieser Zeit ging die EW-Zahl in der VG nur um 5,8 % zurück (von 10.969 auf 10.335 EW), so dass Martinshöhe im Vergleich überdurchschnittlich geschrumpft ist. Wie in fast allen Gemeinden nahm trotz dieser EW-Verluste die Zahl der Wohngebäude um 39 (+8,7 %) und die Zahl der Wohnungen um 45 (= +7,6 %) Einheiten zu. Diese gegensätzlichen Entwicklungen lassen sich mit Einschränkung aus einem höheren Nachholbedarf (= Steigerung der Wohnfläche/Pers. bzw. Rückgang der Belegungsdichte von Wohnungen) begründen. So liegt die Belegungsdichte bei 2,45 EW/Wohnung, während dieser Wert in der VG Bruchmühlbach-Miesau nur bei 2,06 EW/Wohnung liegt.

Die (offizielle) Leerstandsquote liegt mit 3,9 % (ermittelt Zensus 2011) unter dem Durchschnittswert der Verbandsgemeinde (4,9 %) und dem Land (4,5 %).

Die aktuellen Prognosen (3. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung) modellieren jedoch für die Verbandsgemeinde bis zum Jahr 2030 einen deutlichen Rückgang von 12,8 % (-1.326 EW), so dass sich die Gemeinde Martinshöhe in Anbetracht der Vergleichswerte aus der Vergangenheit - bei einer reinen Fortschreibung der Entwicklung - auf einen überdurchschnittlichen Rückgang einstellen muss (>250 EW), so dass voraussichtlich die EW-Zahl im Jahr 2030 im Bereich von 1.300 liegen wird.

Trotz dem Trend zu mehr und kleineren Haushaltsgrößen i.V. mit Überalterung (Remanenzeffekte) wird das Angebot an Bestandsangeboten zunehmen und die Nachfrage in struktureller und quantitativer Hinsicht übersteigen. Die Gemeinde wird in ihrer Bestandsstruktur auch noch von der Landwirtschaft mitgeprägt wird. Dies bedeutet, dass bei Leerständen auch für größere Anwesen, die sich aus Haupt- und oft mächtigen Nebengebäuden zusammensetzen, Lösungsansätze auszuloten sind. Eine spezielle Aufgaben bei der baulichen Innenentwicklung liegt in der bauleitplanerischen Gewährleistung einer Verträglichkeit von (neuen) Wohnen im Bestand und mittelfristig gesicherter Landwirtschaft (5 Haupterwerbsbetriebe mit Nachfolge).

Martinshöhe setzt auf bauliche Innenentwicklung
Die Gemeinde Martinshöhe hat sich politisch zur (baulichen) Innentwicklung bekannt und setzt auf den Weg die künftigen Nachfragen nach Wohnraum im Bestand bzw. durch Innenentwicklungsmaßnahmen zu decken. Nach Aussage der Ortsbürgermeisterin Frau Schommer besteht aktuell konkrete Nachfrage für Grundstücke und/oder Häuser. Ihr liegen Anfragen von 18 Interessenten vor, davon sind 12 Anfragen von jungen Personen aus Martinshöhe, die gerne in ihrer Gemeinde bleiben möchten. Wegen fehlenden Angeboten bzw. Unkenntnis über potentielle Angebote können diese Anfragen nicht bedient werden. Im Rahmen der Fortschreibung des Dorferneuerungskonzeptes (2007) war es nicht möglich bzw. leistbar, umfassend Daten über Innenentwicklungspotentiale im Flächen- und Gebäudebezug zu erfassen, die Eigentümerinteressen abzuklären und planerische Konzepte in Richtung Umsetzung auf den Weg zu bringen.

Örtliche Arbeitsgruppe unterstützt
Zur Vorbereitung und Förderung von Maßnahmen der Innenentwicklung hat sich vor einem Jahr eine Arbeitsgruppe „Ortsentwicklung“ unter der Leitung der Ortsbürgermeisterin gegründet. Die Gruppe besteht aus rund 15 Mitgliedern und arbeitet vorrangig an folgenden Themen/Projekten:

• Von welchen Themen wird die künftige Ortsentwicklung bestimmt? – was fehlt im Ort – welche Ziele sind zu verfolgen?
• Erstellung eines Flyers zur Sensibilisierung und Aktivierung der Bürger für wichtige Ziele und Aufgaben der Ortsentwicklung.
• Vorbereitung eines Fragebogens zur Erfassung von Grundstücken und Ge-bäude (Leerstände etc.!).
• Vorbereitung einer Ausstellung im Dorfgemeinschaftshaus.

Martinshöhe stößt beim Vorstoß der baulichen Innenentwicklung an Grenzen
In einem gemeinsamen Gespräch am 18. November 2014 mit der Arbeitsgruppe "Ortsentwicklung" wurde deutlich, dass die Gruppe engagiert versucht die Innenent-wicklung zu fördern bzw. dafür Katalysator zu sein, aber an fachliche und perso-nelle Grenzen stößt. Diese Restriktionen beginnen beim systematischen Zusammenstellen von planerischen Grundlagen (Bestandserhebungen), er-strecken sich weiter über die Erstellung von Entwürfen, Konzepten, dem Aufbau einer Plattform für den Dialog mit den Eigentümer bis hin zu Fragen des Umgangs mit Bauplanungsrecht. Für die Ortsgemeinde unverständlich sind bei einem kürzlich eingeleiteten Bebauungsplanverfahren baurechtliche Schwierigkeiten. Bei dem Projekt geht es um die bauliche Nachverdichtung einer innerörtlichen nur noch extensiv genutzten Fläche. Da kein Baurecht nach § 34 BauGB vorliegt, wurde zur Schaffung von Baurecht im Januar 2014 ein Beschluss über die Aufstellung eines Bebauungsplans gefasst (Bebauungsplan „Lange Gärten“). Im Rahmen einer Vorklärung mit den zuständigen Behörden wurden Bedenken hinsichtlich einer „innerörtlich“ konfliktfreien Zuordnung von Wohnen und Landwirtschaft angeführt und im Verhältnis zur Plangebietsgröße kostenintensivere Gutachten (Geruchsimmissionen) empfohlen. Dieser Vorgang veranlasste die Ortsgemeinde sich an die ADD und die Kommunalentwicklung im Ministerium des Innern, für Sport und Infrastruktur zu wenden und um Hilfestellung zu bitten.

Das Ministerium des Inneren, Sport und Infrastruktur - u.a. zuständig für die Kommunalentwicklung – hat daher angeboten, die Ortsgemeinde Martinshöhe in einem umfassenden Prozess der Innenentwicklung zu unterstützen. Als zukünftige Modell- bzw. Referenzgemeinde für andere Kommunen soll aufgezeigt werden, wie mit optimaler fachlicher Unterstützung, die Chancen einer (baulichen) Innenentwicklung in der Praxis genutzt werden können und welche Grenzen es gibt.

Die örtliche Arbeitsgruppe hat ihre Unterstützung und Mitwirkung zugesagt. Sie ist eine wichtige Kontaktstelle zwischen der Projektstelle, der Gemeinde und der Bür-gerschaft.

3. Leistungsumfang - Unterstützungsangebot
Der Unterzeichner hat sich in den letzten 10 Jahren verstärkt mit der baulichen In-nenentwicklung insbesondere in Gemeinden im Ländlichen Raum in Theorie und Praxis beschäftigt.

In Anbetracht der geschilderten und recherchierten Ausgangslage in der Gemeinde Martinshöhe werden für das Themenfeld „bauliche Innenentwicklung“ grundsätzlich nachstehende Aufgabenbereiche abgedeckt, die sich jeweils auf die planerische Vorbereitung (= Bestandserfassung, Bewertung, Konzepte, Wirtschaftlichkeitsbilanzen, reale Preisfindung), das Verfahren mit Integration der maßgeblich beteiligten Akteure und die Begleitung der Maßnahmenumsetzung erstrecken. Sofern Daten bzw. Informationen vorliegen (z.B. aus Dorferneuerungsplanung) werden diese verwendet und bei Bedarf ergänzt oder aktualisiert.



Projektbestandteile:
1. Verfügbarkeit und funktionale Verwertbarkeit / Vitalisierung / Marktfähigkeit von aktuellen und kurz- bis mittelfristig drohenden Gebäudeleerständen (Wohngebäude, Wirtschaftsgebäude, gewerbliche Gebäude etc.)
2. Klärung der Interessen älterer Menschen in (großen) Anwesen mit Unterbele-gung (= nur ein Teil der vorhandenen Wohnfläche wird noch bewohnt) im Hinblick auf Umzug, Verlagerung in kleinere Wohneinheit (Tragfähigkeit gemeinschaftlicher Wohnprojekte)
3. Situation über Bauzustand (= Dimension Unterhaltungsstau, zeitgemäße Nutzungsbedingungen im Bestand) und Baugestalt (= Sensibilität im Umgang mit prägenden Gebäuden und Bauelementen)
4. Mobilisier- und Bebaubarkeit von unbebauten Grundstücken mit Baurecht
5. Untersuchung von geeigneten Flächen für eine innerörtliche Nachverdichtung mit modellhafter Schaffung von Baurecht in konfliktträchtigen „Gemengelage“ (Hoher Planungsaufwand, unsicherer Ausgang des Verfahrens), Darlegung der Konsequenzen bei einer Umsetzung: Notwendigkeit von Bodenordnungsmaßnahmen, Klärung Kostentragung (Erschließung, Bodenordnung, Umgang mit Umlegungsvorteilen …) .

Aus den o.g. genannten Maßnahmen werden folgende Rückschlüsse und Konsequenzen erarbeitet:

6. Einzelfälle systematisieren und realistische Handlungs- und Konzeptempfehlungen entwickelt, Umsetzung aktiv mit Eigentümern/Nutzer begleiten.

Für die o.g. genannten Themenbereiche werden anhand der durchdrungenen Einzelfälle Empfehlungen abgeleitet. Dabei wird ausdrücklich auf die für den bestimmten Einzelfall maßgeblichen Konditionen bzw. die speziellen Randbedingungen abgestellt und nach Fallgruppen im Hinblick auf Lösungspfade systematisiert.

In einem letzten Schritt wird nach der induktiven Methode eine Auswertung vorgenommen, die klären soll, inwieweit die systematisierten Einzelbetrachten Rückschlüsse auf allgemeine Regeln und Methoden im Umgang mit der (baulichen) Innenentwicklung zulassen. Dazu sollen auch die Bausteine selektiert werden, denen für eine erfolgreiche Innenentwicklung eine Schlüsselfunktion zukommt.

4. Arbeitspakete und Zeitplan
Sinnvoller Zeitraum: 2 Jahre, voraussichtlich 01.02.15- 31.01.2017
Begründung: Bei dem Projekt ist eine intensive und enge Zusammenarbeit mit den Bürgern/-innen als Hauptakteure erforderlich. Unter der Zielsetzung, dass im Zuge der Laufzeit des Modellprojektes auch Maßnahmen realisiert werden sollen, erfordert dies den Aufbau und die vertrauensvolle Pflege eines Dialoges. Entscheidungen über die Durchführung von (privaten) Maßnahmen müssen reifen und erfordern Gespräche/Beratungen.

Das Projekt soll in drei Arbeitspakete gegliedert werden:

Arbeitspaket 1 (ca. 9 Monate )
  • Projektauftakt
  • Durchführung einer flächendeckenden Abfrage bei allen Eigentümern/-innen über die künftigen Interessen im Zusammenhang mit der Nutzung von Gebäude(n) und Grundstück
  • Flächendeckende Erfassung und Bewertung der örtlichen Gebäude-, Grundstücks- und Freiflächensituation (Steckbriefe)
  • Auswertung Befragung
  • Aufbau von Öffentlichkeitsarbeit (u.a. Organisation einer wachsenden Dauerausstellung im Ort)

Arbeitspaket 2 (ca. 9 Monate)
  • Zwischenbilanz: theoretisches Potential für bauliche Innenentwicklung (Grundlage Bestandsanalysen) und aktivierbares Potential (Grundlage: Rückantworten Befragung)
  • Erarbeitung von alternativen Konzepten, Testentwürfen unter a) strikter Beach-tung von Eigentümerinteressen und b) Integration von Eigentümerinteressen in Konzeptansätze mit nachhaltigen Nutzungenbedingungen
  • Modellhafte Erarbeitung eines Bebauungsplans in Gemenge- und Konfliktla-gen zur Schaffung von Baurecht als Grundlage für die bauliche Innenentwick-lung
  • Aufbau einer Beratungs- und Unterstützungsstelle im Ort (Kontaktbüro)
  • Exkursion(en) zu Best-practise Gemeinden – gute Beispiel für erfolgreiche In-nenentwicklung (z.B. Wanfried/Hessen, Interkommunale Allianz Oberes Wern-tal/Bayern-Unterfranken, Wallmerod/Rheinland-Pfalz)

Arbeitspaket 3 (ca. 6 Monate)
  • Weiterlaufende Beratung und Betreuung von (baulichen – gestalterischen) Um-setzungsmaßnahmen
  • Auswertung – Evaluation und Systematisierung von untersuchten Einzelfällen und Themenfelder zur Ableitung von Rückschlüssen und Möglichkeiten einer methodischen Verallgemeinerung für Praxisanwendung
  • Projektdokumentation – Projektbericht


Säule B:
Stabilisierung und Ergänzung des örtlichen Infrastruktur-angebotes

1. Allgemein
Infrastruktur ist Lebensqualität und Werterhalt
Neben einem lebendigen Ortskerns spielt für die Entwicklung einer Kommune das Vorhandensein von Infrastruktureinrichtungen aller Art eine überragende Rolle. Eine gute Versorgung beim täglichen Bedarf, mit Bildungs- oder Gesundheitseinrichtungen, Kultur und Freizeit trägt dazu bei, auch kleinere Dörfer als attraktive Wohnorte zu etablieren. Eine gute Infrastruktur trägt nicht nur zur Lebensqualität, sondern auch zur Immobiliennachfrage und damit zum Werterhalt von Immobilien in einem Ort bei. Insofern ist die bauliche Innenentwicklung nicht von der Weiterentwicklung der Infrastruktur zu trennen.

Veränderungsprozesse und Handlungsbedarf
Der demografische Wandel sowie veränderte Einkaufs- und Lebensgewohnheiten nehmen Einfluss auf die Nachfrage nach Dienstleistungen und Einrichtungen der Daseinsvorsorge aber auch von privaten oder karitativen Angeboten. Nicht nur Han-del, Gewerbe und Handwerk sind betroffen, sondern auch Kindergärten, Schulen, Feuerwehren, Gaststätten, Pflegedienste, Kirchen und Sportvereine. Alle Träger von Angeboten müssen sich überlegen, wie sie einzelne Angebote aufrecht erhalten können, indem sie diese passgenau weiterentwickeln. Kooperationen zwischen den Akteuren, Anpassung an veränderte Nachfrage, Reduzierung und Ausweitung von Angeboten sowie insb. im Kundenkontakt ein Multi-Channel-Ansatz können helfen, Standorte oder Angebote vor Ort langfristig zu sichern. Zentrales Element aller Weiterentwicklungsansätze ist die Sicherung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit für den Anbieter.

Vielfach werden auf Grund ungesicherter Datenlage oder ohne ausreichende Bera-tung und Planung Infrastrukturen auf-, aus- oder abgebaut. Dabei stehen gerade für Dörfer bzw. ländliche Räume in Rheinland-Pfalz eine Vielzahl von Beratungsangeboten von Seiten des Landes zur Verfügung. Exemplarisch seien hier vom Innenministerium das Projekt M-Punkt oder vom Sozialministerium das Projekt Wohnpunkt genannt. Ortsgemeinden greifen - wenn überhaupt - i.d.R. immer nur selektiv nach Angeboten. Sinnvoller wäre es jedoch, die Bedarfe in einem ersten Schritt zu ermitteln und dann passgenau - im Idealfall miteinander kombiniert - Angebote des Landes abzurufen. Die Umsetzung der Beratung soll dabei nach einer Entwicklungsvorstellung der Kommune erfolgen, also mit einer klaren Zielsetzung: Stabilisierung der Infrastruktur.

Wie kann die Stabilisierung von Infrastrukturen funktionieren?
Auf Landesebene gibt es eine wachsende Vielfalt an Maßnahmen, Sonderprogram-men etc., die auf Grund besonderer - oftmals querschnitts- oder ressortübergreifen-den - Herausforderungen entwickelt wurden. Zusammen mit wachsenden Standards und Dokumentationspflichten sind insb. ehrenamtliche Kommunen von dem Angebot oftmals überfordert. Es reicht daher nicht aus, die Angebote des Landes oder anderer übergeordneter Institutionen einmalig bekannt zu machen und die Aktivität der Akteure vor Ort einzufordern. Insb. im Ehrenamt sind viele Aktiven bereits heute zwischen Beruf und Familie mit ihren Aufgaben an der Belastungsgrenze angekommen.



Von Einzelfällen zur allgemeinen Regeln
Mit den Beschlüssen "Landleben - Gutes Leben" in den Jahren 2010 und 2011 hat die Landesregierung bereits die Richtung deutlich gemacht, Kommunen intensiv in ihrer Entwicklung zu begleiten. Dabei sollten verstärkt die unterschiedlichen Bedürfnisse der Menschen, die Stärken der Kommunen und die Veränderungsbereitschaft vor Ort (Raumorientierung) ins Auge gefasst werden und weniger die ressortorientierte Zuständigkeitsabgrenzung bei der Durchführung von Einzelmaßnahmen. Bereits heute befindet sich ein raumorientierter Ansatz in der Zukunftsinitiative "Starke Kommunen - Starkes Land" in der Erprobung. Dieser Ansatz auf der Ebene der Verbandsgemeinden hat seinen Schwerpunkt im Bereich der interkommunalen Kooperation und baut auf eine hauptamtliche Ebene auf. Für die konkrete und praxisorientierte Ortsinnenentwicklung sind jedoch die Handlungsebene der Ortsgemeinde und die Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger von besonderer Bedeutung. Somit ist die Ebene der Ortsgemeinde die richtige Handlungsebene, deren strukturelle Problemstellungen durch das vorgesehene Projekt in Martinshöhe überwunden werden sollen.

2. Speziell Martinshöhe
Planungsrelevante Kenndaten von Martinshöhe
Die Ortsgemeinde Martinshöhe verfügt bei aktuell 1.573 EW (31.12.2013) noch über eine umfangreiche Infrastrukturausstattung sowohl im öffentlichen, wie auch im privaten und karitativen Bereich.
Folgende Einrichtungen und Dienstleistungen im öffentlichen (staatlichen und kommunalen) Bereich sind in Martinshöhe vorhanden:
  • Ganztags-Kindertagesstätte
  • Ganztags-Grundschule
  • Freiwillige Feuerwehr
  • Medienzentrum
  • Turnhalle
  • Dorfgemeinschaftshaus
  • Nahwärmezentrale für die kommunalen Gebäude

Folgende Einrichtungen und Dienstleistungen im karitativen (gewinn- oder gemeinwohlorientiert mit sozialem Charakter) Bereich sind in Martinshöhe vorhanden:
  • Mobiler Pflegedienst
  • Mehrere Allgemeinärzte, Frauenärztin, Apotheke, Physiotherapie
  • Alten-u. Übergangsheim Schernau mit 200 Bewohnern
  • Kultur-u. Heimatverein, Kirchenchor, Musikverein, Männergesangverein
  • Sportverein, Schützenverein, Schlepperfreunde, Motorrad-Club, usw. (über 20 Vereine)
  • Jugendraum der kathol. Pfarrgemeinde
  • Buslinie nach Zweibrücken, Homburg, Landstuhl, Bruchmühlbach
  • Ehrenamtlicher Bürgerbus innerhalb der Verbandsgemeinde

Folgende Einrichtungen und Dienstleistungen im privaten (kommerziellen, gewerblichen) Bereich sind in Martinshöhe vorhanden:
  • Bäckerei & Lebensmittelgeschäft, Metzgerei, Getränkehandel, Blumengeschäft
  • Schreinerei, Parkettleger, Schlosserei, Heizungsbau, Raumausstatter, Bestatter, Architekturbüro, Schreibwarengeschäft mit Bestellservice und Postfiliale, Kreissparkasse und VR-Bank
  • Gaststätte, Fritz-Claus- Wanderhütte, Pizza-Service

Martinshöhe bietet damit heute für seine Einwohnerinnen und Einwohner aber auch für die Bewohner kleinerer Nachbarorte wie z.B. Lambsborn, Langwieden, Gerhardsbrunn, Rosenkopf usw. eine wichtige Versorgungsfunktion. Es ist absehbar, dass auf Grund fehlender Nachfolge, sich ändernder Einkaufs- und Lebensgewohnheiten, wachsender rechtlicher und fachlicher Standards und einer sich verändernden Nachfrage eine Stabilisierung vorhandener Strukturen erforderlich wird, um das heutige Niveau zu erhalten.

Martinshöhe setzt auf Weiterentwicklung und Stabilisierung von Infrastrukturen
Die Ortsgemeinde Martinshöhe hat die Notwendigkeit erkannt, die Infrastruktur zu stabilisieren und damit die bauliche Innenentwicklung zu unterstützen. Schwerpunkt aller Maßnahmen soll es sein, die Angebote des Landes in ihrer Vielfalt vor Ort passgenau anzuwenden, so dass die Tragfähigkeit von Einrichtungen und Angebote aller Art verbessert wird. Die Ortsgemeinde kann hierbei eigene Infrastrukturen einbringen und private und karitative Träger einladen, das Angebot im Rahmen des Modellvorhabens zu nutzen. Dabei muss die Infrastrukturentwicklung einem gemeinsamen Ziel aller Akteure folgen, so dass ein Gleichklang in der Entwicklung erzielt wird. Die Ortsgemeinde geht mit ihren Angeboten als Vorbild die ersten Schritte, um weitere Akteure zu motivieren. Gleichzeitig bietet sie Raum für die externe Beratung durch die Landesfachstellen und spricht die jeweiligen Akteure im Ort an.

3. Leistungsumfang - Unterstützungsangebot
In enger Abstimmung mit dem Innenministerium werden sinnvolle Angebote des Landes oder anderer Anbieter erfasst und den jeweiligen Trägern angeboten. Neben dem individuellen Angebot werden auch die allgemeinen Voraussetzungen für eine Stabilisierung der Infrastruktur verbessert, wozu Schlüsselprojekte dienen sollen. Daraus ergeben sich folgende Projektbestandteile.

Projektbestandteile:
  1. Gemeinsame Analyse mit der Ortsgemeinde, Verbandsgemeinde und dem Arbeitskreis Ortsentwicklung sowie durch Erhebungen und Befragungen bei den lokalen Trägern von Angeboten und Dienstleistungen mit dem Ziel, Schwachstellen und Stärken zu identifizieren.
  2. Erarbeitung einer Entwicklungsstrategie sowie möglicher Schlüsselprojekte zur Stärkung des Infrastrukturstandortes Martinshöhe.
  3. Gemeinsame Vermittlung von Beratungsangeboten an die jeweiligen Träger, Einrichtungen und Dienstleister.
  4. Umsetzung von Schlüsselprojekten.
  5. Controlling und Nachsteuerung durch gemeinsame Workshops von Ortsge-meinde und Infrastrukturanbietern.

4. Arbeitspakete und Zeitplan
Sinnvoller Zeitraum: 2 Jahre (parallel zu Säule A) voraussichtlich 01.02.15- 31.01.2017
Die enge Verknüpfung zur baulichen Innenentwicklung macht eine parallele Durchführung sinnvoll.

Das Projekt soll in drei Arbeitspakete gegliedert werden:

Arbeitspaket 1 (ca. 6 Monate )
  • Analyse allgemein
  • Ziel- und Strategiefindung
  • Erarbeitung von Schlüsselprojekten
  • Individuelle Analyse von Stärken und Schwächen der einzelnen Angebote so-wie die Ermittlung passgenauer Beratungsleistungen

Arbeitspaket 2 (ca. 12 Monate)
  • Beratung der Träger, Einrichtungen und Dienstleister durch externe Dienstleis-ter
  • Ausarbeitung der Schlüsselprojekte

Arbeitspaket 3 (ca. 6 Monate)
  • Überprüfung der Entwicklung der Träger, Einrichtungen und Dienstleister
  • Umsetzung von Schlüsselprojekten


Säule C:
Die vorhandene und gewonnene Attraktivität des Ortes soll offensiv transportiert werden, um die eigen- und Fremdwahrnehmung von Martinshöhe zu verbessern und für das "Leben auf dem Dorf" zu werben

1. Allgemein
Attraktive Wohnstandorte im interkommunalen Wettbewerb
Kommunen stehen heute - in Zeiten des demografischen Wandels - im Wettbewerb um junge, möglichst einkommensstarke Familien. Mit dem Zuzug oder dem Halten solcher Familien soll die Vitalität eines Ortes erhalten oder gestärkt werden. Da alle Kommunen mehr oder weniger aktiv sich um diese Zielgruppe bemühen und diese Ressource nicht (mehr) unendlich ist, entsteht ein Wettbewerb. Dieser findet auf mehreren Ebenen statt. Zum einen ein Wettbewerb zwischen Regionen. Hier treffen Menschen die grundlegende Entscheidung wo sie arbeiten wollen oder können. Zum anderen ein Wettbewerb zwischen den Wohnstandorten einer Region, die die o.g. Personen für sich gewinnen wollen.

Kommunen müssen, um in diesem Wettbewerb bestehen zu können, nicht nur attraktive Bauflächen und Wohnangebote bereitstellen, sondern auch harte und weiche Faktoren der Infrastruktur anbieten. Für die Kommunen besteht in dem Wettbewerb die zusätzliche Problematik, dass sie den Wohnmarkt nur eingeschränkt steuern können, z.B. durch das Bauplanungsrecht, eine intensive Innenentwicklung oder durch eigene Wohnprojekte.

Produkt "Wohnstandort" und Vermarktung
Der demografische Wandel sowie einen erhöhte räumliche Mobilität, veränderte Ansprüche an Wohnungen und Häuser führen dazu, dass der vorhandene Bestand oftmals nicht in seiner Qualität den heutigen Ansprüchen genügt. Insofern sind Kommunen gefordert, den baulichen Bestand mit ihren beschränkten Mittel aufzuwerten. Gleichzeitig müssen sie die Infrastruktur heutigen Bedürfnissen (z.B. Kinderbetreuung) anpassen und im Hinblick auf die finanzielle Tragfähigkeit stabilisieren.

Nur ein gutes Produkt - bzw. ein im Vergleich zu seinen Konkurrenten besseres - lässt sich sinnvoll vermarkten. Vermarktung bedeutet hierbei einerseits die "Positionierung am Markt", also die Definition von Quantität und Qualität des Angebotes sowie andererseits der Kommunikation des Angebotes an die Marktteilnehmer - also potentiellen Zuzüglern und abwanderungsbereiten Einheimischen.

Fremd- und Eigenwahrnehmung
Ein wesentlicher Faktor der positiven Vermarktung eines Wohnstandortes ist neben dem tatsächlichen Angebot sein Image. Das Image bildet sich aus der Eigen- und Fremdwahrnehmung. Beide ergeben sich nicht unbedingt aus tatsächlichen Gegebenheiten, sondern aus Berichten Dritter, Bildern und Eindrückten, die zur Vereinfachung der Komplexität sehr vereinfacht wiedergegeben werden. Aus diesem Grund ist eine Veränderung des Images ein längerer Prozess, der an vielen Stellen und dabei nicht nur an harten Faktoren ansetzten muss.


2. Speziell Martinshöhe
Planungsrelevante Kenndaten von Martinshöhe
Die Ortsgemeinde Martinshöhe verfügt über besondere Merkmale, wie jede Kommu-ne. Diese werden in vielfältiger Weise transportiert und mit Emotionen verbunden. Aus Sicht der Kommune, kann die Eigenwahrnehmung wie folgt beschrieben werden: "In Martinshöhe fehlt zum großen Teil das Selbstbewusstsein zu erkennen, welche Chancen die Gemeinde mit den hier vorhandenen Strukturen hat. Es besteht wenig Selbstverständnis zum Umgang mit den Anforderungen an „die Zukunft unserer Gemeinde“. Das Bewusstsein und die Sensibilität für die Besonderheit des Ortes, trotz aller Probleme muss erst wachsen und dafür bedarf es einiger Bemühungen der Gemeinde mit fachlicher Unterstützung .Die Fremdwahrnehmung ist: (empirisch nicht untersucht) Martinshöhe als zerfallendes Dorf (gemeint sind die verfallenden Anwesen in der Zweibrücker Str.) mit einer Infrastruktur, um die uns viele Auswärtige beneiden und der Grund für eine Menge interessierter Personen ist, die sich bei der Gemeinde um Bauland oder zu verkaufende Gebäude erkundigen.

Martinshöhe setzt auf höhere Identifikation seiner Einwohner und besseres Image bei Immobilieninteressenten
Martinshöhe möchte den Prozess der Vermarktung als lebens- und liebenswerten Wohnstandort angehen. Dabei stützt sich dieses Vorhaben auf die Verbesserung der baulichen Innenentwicklung sowie auf die Stabilisierung der Infrastrukturen. Das Produkt "Wohnstandort Martinshöhe" wird also tatsächlich aufgewertet. Es ist daher sinnvoll die Eigenwahrnehmung und die Fremdwahrnehmung zu analysieren und Ansatzpunkte für eine Veränderung zu identifizieren. Schlussendlich ist ein wesentlicher Aspekt bei der Imageverbesserung, wie die Einwohnerinnen und Einwohner selbst über ihr Dorf sprechen. Mit einem verbesserten Image werden die Bemühungen zur baulichen Innenentwicklung sowie zur Stabilisierung der Infrastrukturen transparent gemacht und tragen damit über die eigentlichen Maßnahmen hinaus zu deren Wirkung bei.

3. Leistungsumfang - Unterstützungsangebot
Durch die bauliche Innenentwicklung und die Stabilisierung der Infrastruktur soll Martinshöhe als Wohnstandort aufgewertet werden. Diese Entwicklung muss, um den erwünschten Immobilienwerterhalt auch zu realisieren, nach außen und nach innen kommuniziert werden. Hierzu sind Aktivitäten der Kommune erforderlich, die von der heutigen Wahrnehmung ausgehend einen gewünschten Stand erreichen können.

Projektbestandteile:
  1. Erhebung der Eigen- und Fremdwahrnehmung.
  2. Workshop zur Auswertung der Analyseerkenntnisse, zur Erarbeitung der ge-wünschten Eigen- und Fremdwahrnehmung und Konzeption einer Imagekampagne.
  3. Bildung einer Arbeitsgruppe zur Konkretisierung der Imagekampagne.
  4. Umsetzung der Imagekampagne.
  5. Controlling und Nachsteuerung.

4. Arbeitspakete und Zeitplan
Sinnvoller Zeitraum: ca. 1,5 Jahre (parallel zu Säule A) 01.06.2015 bis 31.12.2016. Die Verknüpfung mit den Säulen A und B ist geboten, da diese die Grundlage für ein marktfähiges Produkt sind.

Das Projekt soll in zwei Arbeitspakete gegliedert werden:

Arbeitspaket 1 (ca. 4 Monate )
  • Analyse der Eigen- und Fremdwahrnehmung, Definition der Stärken
  • Erarbeitung der gewünschten Eigen- und Fremdwahrnehmung
  • Konzeption einer Imagekampagne
  • Konkretisierung der Umsetzung (Kommunikationswege, -mittel etc.)

Arbeitspaket 2 (ca. 15 Monate)
  • Umsetzung der Imagekampagne
  • Controlling und Nachsteuerung
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